Mitglieder des DOH e.V. besuchten am 18. März 2026 die 19. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, die sich u.a. dem Anliegen der Unterstützung für Geschädigte des Zwangsdopings widmete.
Unter TOP 2 gab Evelyn Zupke, die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, eine kurze Zusammenfassung ihres Berichts an den Bundestag vom 14. Januar 2026 zum Thema „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR“ (veröffentlicht in Bundestagsdrucksache 21/3500).
Alle Fraktionen bedankten sich für die engagierte Arbeit von Frau Zupke und ihrem Team im Sinne einer Unterstützungsleistung für geschädigte Sportlerinnen und Sportler.
Evelyn Zupke erinnerte in ihrem Wortbeitrag an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2024, mit dem zwar die Klage einer Sportlerin abgewiesen wurde, jedoch die ausdrückliche Auflage an die Politik erging, hier eine vorhandene rechtliche „Schutzlücke“ zu schließen.
Evelyn Zupke dankte dafür, dass sich der Sportausschuss nun des Themas annimmt, denn, so führte sie aus:
„Für die Menschen, die in der DDR von Zwangsdoping betroffen waren, ist es ein ganz wichtiges Signal, dass die Menschen, die Verantwortung für die heutige Sportpolitik tragen, sich mit ihren Schicksalen auseinandersetzen – um den Betroffen besser zu helfen, aber auch, um sensibel zu sein dafür, wie Diktatur den Sport in der Geschichte und leider auch immer wieder in unserer Gegenwart missbraucht.“
Über den konkreten Weg zu Hilfeleistungen führte sie aus:
„Während bei den bisherigen zwei Doping-Opfer-Hilfegesetzen mit jeweiligen Einmalzahlungen die Würdigung des Schicksals der Betroffenen im Mittelpunkt stand, brauchen wir daher jetzt etwas anderes, um den Betroffenen, gerade mit Blick auf ihre gesundheitlichen Schädigungen, effektiv helfen zu können.
Ich werbe daher für ein Dopingopfer-Unterstützungsgesetz – ein Gesetz, bei dem beim Vorliegen definierter gesundheitlicher Schädigungen und nachgewiesener Dopingmittelgabe der Zugang zu den üblichen Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes ermöglicht wird. Ein solches Modell hat der Deutsche Bundestag im letzten Jahr für eine Reihe von Opfergruppen beschlossen. Ein Konzept, das überzeugt, da es den Opfern konkret genau dort hilft, wo die Hilfe am nötigsten ist: im Umgang mit ihren gesundheitlichen Schädigungen.“
Eine solche Regelung sei auch ein Signal an die Gesellschaft, besonders mit Blick auf die Bewerbung um künftige Olympische Spiele. Es müsse deutlich werden, dass sich der aktuelle Spitzensport auch der Vergangenheit annehme. Dies sei das Fundament eines werteorientieren Leistungssports in der Demokratie.
Die anwesenden Vertreter der Fraktionen bekundeten sämtlich ihr Interesse an einer pragmatischen und zügig umgesetzten rechtlichen Regelung.
Wir als DOH e.V. begrüßen den sehr konstruktiven Verlauf der Debatte und hoffen auf eine zeitnahe Umsetzung.
Die Beratung ist unter folgendem Link ab dem Zeitpunkt 1h 20 Min. mit unserem Thema online einsehbar:
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