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Cornelia Reichhelm, ehermalige Ruderin, wurde schon im Alter von 13 Jahren in der DDR unwissentlich gedopt. Sie soll nun eine staatliche Rente bekommen.

Der ehemaligen Ruderin Cornelia Reichhelm steht wegen schwerer gesundheitlicher Schädigung durch Doping in der DDR staatliche Rente nach dem Opferentschädigungsrecht zu. Die 4. Kammer des Sozialgerichts Magdeburg sprach ihr am Freitag einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 60 zu; ihr Anspruch beginnt rückwirkend im Juli 2007. Dies ist das erste Urteil für ein Doping-Opfer, seit die ehemalige Kanutin Kerstin Spiegelberg im vergangenen Jahr in Berlin einen befristeten Anspruch auf Opferrente durchsetzte.

(Quelle: FAZ von Michael Reinsch)
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Deutschlandfunk
DDR-Doping „Urteil rechtskräftig“
(von Andreas Schültke)

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