Kampf um die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
der Dopingopfer geht weiter

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Kampf um die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Dopingopfer geht weiter

Anerkannt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte das Verwaltungsgericht Greifswald mit seinem bahnbrechenden Urteil vom 28.12.2020 die Rechtstaatswidrigkeit der Verabreichung von Dopingmitteln an die Dopingopfer festgestellt und so die Anwendung des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) für die Dopingopfer jedenfalls im Land Mecklenburg-Vorpommern eröffnet.

Das Urteil ist zwischenzeitlich in einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen des Freistaates Sachsen mit Bescheid vom 14.10.2021 zugunsten eines dort antragstellenden Dopingopfers mit so Tragweite auch für Sachsen bzw. alle dort wohnenden Dopingopfer übernommen worden.

Dagegen hat das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg aktuell in mehreren Bescheiden Anträge dortiger Dopingopfer auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung abgelehnt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald liegen in anderen Bundesländern ergangene Bescheide bislang nicht vor bzw. sind dem DOH nicht bekannt geworden.

Mit Unterstützung des DOH sind Klagen beim Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Auf diesem Weg kann jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung zur Anwendung des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zu Gunsten aller Dopingopfer herbeigeführt werden.

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