Seit 1. Juni 2022 gibt es für in Thüringen lebende Opfer des DDR-Zwangsdopings einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen

Der Doping-Opfer-Hilfe e.V. trifft sich mit dem Vorsitzenden des Sportausschusses des Bundestages
5. Juli 2022
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Am 1. Juni 2022 hat, auf der Grundlage eines Beschlusses des Thüringer Landtages, der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur seine Beratungsleistung zum Thüringer Härtefallfonds aufgenommen.

Ab sofort können politisch Verfolgte der SED-Diktatur und anerkannte Opfer des DDR-Staatsdopings mit Wohnsitz in Thüringen, die sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, beim Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu den Unterstützungsleistungen beantragen lassen.

Mögliche Hilfen können

  • die Unterstützung für medizinische Maßnahmen sein, die nicht von den Krankenkassen getragen werden,
  • der Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten (z.B. Umzugskosten),
  • technische Alltagshilfen,
  • Kommunikationshilfen und
  • Hilfen für die Verbesserung der Mobilität (z.B. E-Bike).

Die Höchstförderung beträgt einmalig 5.000 €. Anspruchsberechtigt sind alle Personen bei denen eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung bzw. eine Anerkennung nach dem Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz vorliegt und keine anderen gesetzlichen Hilfesysteme greifen.

Ihre Fragen und genauere Informationen erhalten Sie über unsere Beratungsstelle:

Doping-Opfer-Hilfe e.V.
Frau Salata
Normannenstraße 20
10365 Berlin

Tel.: 030/80 49 33 12
info@no-doping.org

Heike Knechtel
Vorstandsmitglied

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