Verlängerung der Antragsfrist Fonds Sexueller Missbrauch

07. – 08.11.2016 – Vortrag, Podiumsdiskussion und Beratungstag in Rostock
14. Oktober 2016
30.11. – 01.12.2016 – Vortrag, Podiumsdiskussion und Beratungstag in Magdeburg
10. November 2016
alle Anzeigen

PRESSEMITTEILUNG
Schwerin, 21. Oktober 2016

Verlängerung der Antragsfrist für Ergänzendes Hilfesystem
Anträge für Fonds Sexueller Missbrauch für institutionellen Bereich sollen auch über den 31. August 2016 hinaus möglich sein

Auf der Internetseite des Fonds Sexueller Missbrauch wird mit Datum vom 30. August 2016 über eine Verlängerung der Antragsfrist für das Ergänzende Hilfesystem über den 31. August 2016 hinaus berichtet:

30.08.2016
Verlängerung der Antragsfrist

Anträge, die den institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems betreffen, können derzeit bis zum 31.08.2016 gestellt werden. Der Bund stellt auch über den 31.08.2016  die für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich geschaffenen Strukturen aus Verwaltung und Clearingstelle für die institutionellen Vereinbarungspartner zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen seiner Arbeitgeberverantwortung sicher, dass Betroffene, die in Institutionen des Bundes sexuellen Kindesmissbrauchs erlebt haben, auch weiterhin Anträge an das EHS stellen können. Mit der Verlängerung soll die Brückenfunktion, die das Ergänzende Hilfesystem hat, bis zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts weiter aufrechterhalten bleiben. Staatssekretär Dr. Kleindiek hat sich mit allen Vereinbarungspartnern in Verbindung gesetzt und  für eine Fortführung des EHS im institutionellen Bereich geworben. „Ich begrüße es sehr, dass neben dem Bund bereits von den kirchlichen Trägern und dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. die Bereitschaft signalisiert wurde, das EHS auch über den 31.08.2016 hinaus zu verlängern“, so Kleindiek. Weitere Institutionen prüfen derzeit, ob auch sie sich über den 31.08.2016 hinaus am EHS beteiligen werden.

Die Meldung auf der Internetseite des Fonds Sexueller Missbrauch finden Sie hier.

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 734006 | Fax: 0385 – 734007
E-Mail: post@lstu.mv-regierung.de
Internet: www.landesbeauftragter.de

Es können keine Kommentare abgegeben werden.