DOH Vorsitzender
- geb. 1954 in Karlsruhe
- Studium der Rechtswissenschaft und Psychologie in Heidelberg
- Promotion über wirtschaftsrechtliches Thema, Lehrtätigkeit in Montpellier
- Seit 1983 Anwalt und Sozius einer überregionalen Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Heidelberg, Schwerpunkt Sportrecht sowie Bau- und Wirtschaftsrecht
- vertrat 2000 die Nebenkläger/ innen beim Gerichtsprozess gegen die Verantwortlichen des DDR-Zwangsdopings
- seit 2002 Lehrtätigkeit für Unternehmensrecht an der Fachhochschule Mannheim
- Herausgeber des Handbuchs „Sportrecht in der Praxis“, Kohlhammer Verlag 2011
- Herausgeber der Kommentierung zum Anti-Doping-Gesetz, Nomos Verlag, 2017
- Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht
- Mitgründer des DOH
- Zahlreiche Ironman`s und (Trail) Marathonläufe
DOH stellv. Vorsitzende
- geb.1965 in Glashütte/ Sachsen
- 1979-1985 SC Dynamo Berlin Volleyball
- 5x DDR- Meister, DDR- Spartakiadesieger, Junioren-NM
- Lehre zum Wirtschaftskaufmann 1982-1986
- 1991 - 2019 beim BStU – davon seit 1997 im IT/TK- Referat
- seit 2020 bei der Bundespolizei
- staatlich anerkanntes Dopingopfer
DOH Schatzmeisterin
- geb. 1956 in Frankfurt (Oder)
- Sportlerin von 1970 – 1978 beim SC Dynamo Berlin – Sportart Volleyball
- sportliche Erfolge mit der Club-Mannschaft, der Junioren- sowie Nationalmannschaft
- Ausbildung zum Facharbeiter für Schreibtechnik danach bis 1990 Sekretärin beim SC Dynamo Berlin, Sekt. Radsport und Handball
- ab 1991 Sekretärin beim BStU
- seit September 2017 im Vorstand des DOH
- staatlich anerkanntes Dopingopfer
DOH Präventionsbeauftragte
- geb. 1963 in Leipzig
- 1976-1978 Kinder- und Jugendsportschule (KJS) des SC DHfK Leipzig – Leichtathletik-Mittelstrecke
- Magister der Erziehungswissenschaften und Sozialen Verhaltenswissenschaften
- Arbeitsverhältnis als Geschäftsführerin eines Sozialen Beratungszentrums ruht seit August 2014 wegen „Voller Erwerbsminderung“
- mehr als 20 Operationen vor allem im gynäkologischem Bereich, u.a. Brustkrebserkrankung 2003
- kausaler Zusammenhang der Vergabe anaboler Steroide im Alter von 13 bis 15 Jahren und der schwerwiegenden Erkrankungen wurde bescheinigt
- staatlich anerkanntes Dopingopfer