Bei sexuellem Missbrauch in Institutionen bis 31. August 2016 Hilfen beantragen

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PRESSEMITTEILUNG
Schwerin, 19. August 2016

Fristablauf beim Fonds Sexueller Missbrauch für institutionellen Bereich

Am 31. August 2016 endet die Antragsfrist für Hilfen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch für
Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend von 1949 bis 2013 in der Bundesrepublik oder der
DDR in Institutionen sexuell missbraucht wurden. Für den Fonds sexueller Missbrauch im
familiären Bereich sind Anträge auch über die ursprüngliche Frist vom 30. April 2016 hinaus
weiterhin möglich.

Die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher empfiehlt Betroffenen,
sich beim Fonds Missbrauch zu melden und über ihre Rechte zu informieren: „Die knappe
verbliebene Zeit für den Antrag ist für viele Betroffene eine hohe Hürde. Die
Ungleichbehandlung durch die Befristung im institutionellen Bereich sollte dringend überdacht
werden. Wir erleben beispielsweise in Beratungsgesprächen ehemalige Sportler, die sich
wegen des kürzlich in Kraft getretenen zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes aufgrund ihrer
Gesundheitsschäden auf sehr schmerzliche Weise mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen
und nun auch sexuellen Missbrauch durch Trainer in Sportclubs und Trainingsstätten
thematisieren.“

Für den Missbrauch in Heimen für Kinder oder Jugendliche konnten sich ehemalige
Heimkinder bis 30. September 2014 an den Fonds Heimerziehung in der DDR wenden. Das
Ergänzende Hilfesystem institutioneller Bereich des Fonds Sexueller Missbrauch kann von
ehemaligen Heimkindern daher nicht in Anspruch genommen werden.

Seit Mai 2013 sollen die Hilfen des Fonds in Form von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro
heute noch bestehende Folgen eines sexuellen Missbrauchs in staatlichen oder
nichtstaatlichen Einrichtungen ausgleichen und mildern. Leistungen sind allerdings nur dann
möglich, wenn sich das Bundesland, der Träger oder die Dachorganisation der Einrichtung, in
welcher der Missbrauch stattgefunden hat, an dem Ergänzenden Hilfesystem beteiligt.
Darunter sind bis jetzt der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Evangelische Kirche
Deutschland (EKD), Deutsche Bischofskonferenz (DBK), Deutsche Ordensobernkonferenz
(DOK), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), Caritasverband, das Deutsche Rote
Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt.

Anträge nimmt die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch, Glinkastraße 24, 10117 Berlin
entgegen. Ein Infotelefon des Fonds ist unter 0800 400 10 50 am Montag, Mittwoch und
Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr bis
20.00 Uhr zu erreichen. Weitere Informationen im Internet unter www.fonds-missbrauch.de.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier: PDF_PM_LStU.pdf.

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 734006 | Fax: 0385 – 734007
E-Mail: post@lstu.mv-regierung.de
Internet: www.landesbeauftragter.de

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