Liebe Mitglieder des DOH, sehr geehrte Betroffene,
seit Sonntag, den 3. Juli ist das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) nun in Kraft. Das heißt: Sie können ab jetzt den Antrag nach dem 2. Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Die einzelnen Antragsformulare und Hinweisblätter können Sie sich unter folgenden Link herunterladen und ausdrucken. Hier finden Sie ebenfalls Ansprechpartner und Kontaktdaten des Bundesverwaltungsamtes (BVA):
Das BMI hat zudem hierzu eine kurze Information auf der Homepage veröffentlicht:
Informationen zur Begutachtung von DDR-Dopingopfern finden Sie außerdem hier →.
Mit guten Grüßen,
Vorstand des DOH am 05. Juli 2016