Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz ist am 3. Juli 2016 in Kraft getreten

Bundestag hat Gesetzentwurf zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz einstimmig und unverändert angenommen
3. Juni 2016
Bei sexuellem Missbrauch in Institutionen bis 31. August 2016 Hilfen beantragen
19. August 2016
alle Anzeigen

Liebe Mitglieder des DOH, sehr geehrte Betroffene,

seit Sonntag, den 3. Juli ist das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) nun in Kraft. Das heißt: Sie können ab jetzt den Antrag nach dem 2. Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Die einzelnen Antragsformulare und Hinweisblätter können Sie sich unter folgenden Link herunterladen und ausdrucken. Hier finden Sie ebenfalls Ansprechpartner und Kontaktdaten des Bundesverwaltungsamtes (BVA):

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Zuwendungen/Sport/hilfeleistung_fuer_dopingopfer.html

Das BMI hat zudem hierzu eine kurze Information auf der Homepage veröffentlicht:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/07/verkuendung-zweites-dopingopferhilfegesetz.html

Informationen zur Begutachtung von DDR-Dopingopfern finden Sie außerdem hier →.

Mit guten Grüßen,

Vorstand des DOH am 05. Juli 2016

Es können keine Kommentare abgegeben werden.