Bundestag hat Gesetzentwurf zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz einstimmig und unverändert angenommen

DDR-Do­pin­gop­fer kön­nen sich beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt mel­den
27. Januar 2016
Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz ist am 3. Juli 2016 in Kraft getreten
5. Juli 2016
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Liebe Mitglieder des DOH, sehr geehrte Betroffene,

der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2016 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz einstimmig und unverändert angenommen und veröffentlicht. Hier kann jeder Betroffene nachlesen kann, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht.

Ferner finden Sie unter nachfolgendem Link eine Videoaufzeichnung der Debatte im Bundestag sowie alle Drucksachen zum 2. DOHG:

http://www.bundestag.de/mediathek

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat zudem die Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Postanschrift) im Hinblick auf das 2. Dopingopferhilfegesetz veröffentlicht:

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Zuwendungen/Sport/hilfeleistung_fuer_dopingopfer.html

Mit guten Grüßen

Vorstand des DOH am 03. Juni 2016

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