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Liebe Mitglieder des DOH, sehr geehrte Betroffene,

mittlerweile hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Postanschrift) im Hinblick auf das 2. Dopingopferhilfegesetz veröffentlicht:

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Zuwendungen/Sport/hilfeleistung_fuer_dopingopfer.html

Damit können sich nun alle Betroffenen direkt an das BVA wenden. Dessen ungeachtet besteht die Möglichkeit natürlich fort, sich an die Beratungsstelle des DOH zu wenden, im Hilfe oder auch Informationen zu erhalten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Bundesinnenministeriums nun auch den Referentenentwurf veröffentlicht hat, so dass jeder Betroffene nachlesen kann, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/01/gesetzentwurf_dopingopfer_entschaedigung.html;jsessionid=705CD0431E0B072C55E7ECFBC7B1F117.2_cid364

Mit guten Grüßen

Vorstand des DOH am 27. 1. 2016

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